Social Club Gründen. ERfahrungsbericht Part I: von der Idee bis zur Lizenz

Social Clubs sind seit der Gesetzesänderung in Deutschland im April 2024 DIE Möglichkeit, legal anzubauen und die Ernte unter den Mitgliedern zu verteilen. Dabei sind strenge Auflagen zu erfüllen. Seit sich die neue Gesetzeslage am Horizont abzeichnete, wurde der erste Social Club in  der Region Ludwigsburg von seinen zukünftigen Mitgliedern geplant.

In diesem Beitrag erzählen sie, was von der ersten Idee bis zur Beantragung der Lizenz alles zu tun war, wie sie Herausforderungen gemeistert haben und mit den Unsicherheiten umgegangenen sind, die eine noch ganz neue Regelung so mit sich bringt. 

Falls du auch vorhast, einen Social Club zu gründen, oder bereits in der Gründung involviert bist, findest du in diesem Artikel alles Wissenswerte für einen ersten Überblick.

 

Leitfaden zur Gründung eines Social Clubs (CSC) in Deutschland

Die Gründung eines Social Clubs ist eine spannende Möglichkeit, gemeinschaftlich legal anzubauen und zu konsumieren. Doch bevor es losgeht, gibt es einige Hürden zu meistern – von behördlichen Genehmigungen über die Kostenstruktur bis hin zur Organisation des Vorstands. Das waren die ersten Schritte:

1. Rechtliche Grundlagen & Behörden

Die Gründung eines CSC basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Cannabis-Legalisierung

in Deutschland. Dabei müssen verschiedene Regeln und Behörden beachtet werden:

Voraussetzungen für den Social Club

  • Mindestens 7 Gründungsmitglieder

  • Der CSC muss als eingetragener Verein (e.V.) registriert sein

  • Keine kommerziellen Ziele – der Club darf nur für seine Mitglieder anbauen

  • Strenge Altersgrenze: ab 18 oder 21 Jahren (je nach Gesetzgebung)
  • Maximal 500 Mitglieder pro Social Club

Wichtige Behörden & Genehmigungen

  • Vereinsregister: Eintragung als e.V. beim zuständigen Amtsgericht

  • Finanzamt: Prüfung der Gemeinnützigkeit (falls relevant)

  • Gesundheitsamt: Überwachung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen

  • Ordnungsamt: Anbau- und Konsumvorschriften beachten

  • Landwirtschaftsamt: Genehmigung für den Anbau

  • Bundesopiumstelle: Mögliche Auflagen zur Kontrolle des Anbaus

  • Polizei & Justiz: Regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Gesetze

    Tipp: Ein Anwalt für Vereinsrecht & Betäubungsmittelrecht kann helfen, die rechtlichen Anforderungen zu klären.

    2. Die Kostenstruktur eines CSC

Die Gründung und der Betrieb eines Social Clubs sind mit verschiedenen Kosten

verbunden. Hier eine grobe Übersicht:

Gründungskosten:

• Vereinsregistrierung: 50 – 200 €

  • Notarkosten (für Satzung & Eintragung): 200 – 500 €

  • Erstausstattung & Vereinsräume: 1.000 – 5.000 €

  • Genehmigungen & Anwälte: 1.000 – 3.000 €

    Betriebskosten:

  • Pacht für Anbauflächen: 500 – 3.000 € pro Monat

  • Strom, Wasser, Düngemittel: 1.000 – 5.000 € monatlich

  • Sicherheitsmaßnahmen (Kameras, Alarmanlagen): 500 – 2.000 €

  • Personal & Verwaltung: je nach Größe des Social Clubs

Versicherungen (Haftpflicht, Gebäude, Ernteversicherung): 200 – 1.000 € pro Monat

Mitgliedsbeiträge:
Um die Kosten zu decken, zahlen Mitglieder einen monatlichen Beitrag. Üblich sind 50 – 150

€ pro Monat, je nach Angebot des Social Clubs.
Tipp: Eine transparente Finanzverwaltung ist essenziell, um Mitglieder und Behörden

zufriedenzustellen!

3. Vorteile für Mitglieder im Social Club

Ein Social Club bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Vorteile:

  • Legaler & sicherer Zugang zu den Pflanzen und ihren Produkten (kein Schwarzmarkt-Risiko)
  • Gute Qualität & keine Streckmittel

  • Gemeinschaft & Austausch mit Gleichgesinnten

  • Aufklärung & Schulungen zum verantwortungsvollen Konsum

  • Events & Workshops (z. B. Anbaukurse, Erntefeste)

  • Kostenersparnis im Vergleich zum Schwarzmarkt

  • Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung des Social Clubs

4. Aufgaben des Vorstands & organisatorische Konzepte

 

Der Vorstand ist für die Organisation und Rechtssicherheit des Social Clubs verantwortlich. Er setzt sich meist aus folgenden Positionen zusammen:

  • 1. Vorsitzende:r – Verantwortlich für Strategie & externe Kommunikation

  • 2. Vorsitzende:r – Unterstützung des Vorsitzes & interne Abläufe

  • Schatzmeister:in – Finanzverwaltung & Buchhaltung

  • Schriftführer:in – Dokumentation von Sitzungen & Mitgliederverwaltung

  • Sicherheitsbeauftragte:r – Einhaltung der Anbau- & Lagervorschriften

 

5. Wichtige Konzepte für den Social Club

 

Mitgliedschaftskonzept

  • Wer kann Mitglied werden?

  • Welche Regeln gelten für Konsum & Mitwirkung?

  • Wie werden neue Mitglieder aufgenommen?

     

    Anbau- & Verteilungskonzept

  • Welche Sorten werden angebaut?

  • Wie erfolgt die Ernte & Verarbeitung?

  • Wie werden die Endprodukte fair unter den Mitgliedern verteilt?

    Hygiene- & Sicherheitskonzept

  • Regelmäßige Hygiene- & Anbauschulungen

  • Sicherheitsmaßnahmen für Anbauflächen (z. B. Videoüberwachung)

  • Klare Dokumentation der Bestände zur Kontrolle durch Behörden

    Event- & Bildungsangebot

  • Vorträge über Pflanze, Verwendung, Konsum & Gesundheit

  • Workshops zum Eigenanbau (im Rahmen der gesetzlichen Grenzen)

Community-Events wie Erntefeste oder Infoabende

Fazit: Lohnt sich die Gründung eines Social Clubs?

 

 

 

Ja! Ein gut organisierter Social Club bietet eine legale Alternative zum Schwarzmarkt, schafft eine starke Community und gibt seinen Mitgliedern Sicherheit. Allerdings ist die Gründung mit viel Arbeit und Bürokratie verbunden. Wer aber die richtigen Konzepte entwickelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, kann einen erfolgreichen Social Club aufbauen.

Interesse an einer Gründung? Vernetze dich mit Gleichgesinnten, informiere dich über die neuesten Regelungen und starte dein eigenes Projekt!

Wir stehen gerne beratend zur Seite!
Hier die Links um die entsprechenden Konzepte zu kaufen:

  • Vereinssatzung für Baden-Württmeberg

  • Detaillierte Anleitung um einen CSC zu gründen

  • Vernichtungskonzept

  • Mitwirkungskonzept aller Mitglieder

  • Sicherheitstechnisches Konzept

  • Gesundheits- & Jugendschutz Konzept

  • Gründungsprotokoll

  • Vorstandsprotokoll für Satzungsänderung

  • Nachweis Mitgliedschaft • Grobkostenkalkulation

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